Sachverständigenbüro
Untermainbrücke Frankfurt
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Obwohl die Möglichkeit besteht, dass sich die Parteien auf einen Sachverständigen einigen werden die Sachverständige in der Regel zur Klärung von Fachfragen vom Gericht bestimmt und bestellt.
Mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung verpflichten sich Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über das Sachgebiet für das sie öffentlich bestellt und vereidigt worden sind.
Das Gutachten muss in der Regel schriftlich erstattet werden und die im Beweisbeschluss gestellten Fragen möglichst verständlich und nachvollziehbar beantworten.

Die Sachverständigen nehmen als Gerichtshelfer eine verantwortungsvolle und bedeutende Stellung ein, da sie in ihrer Funktion wesentlich zur Urteilsfindung beitragen.

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