
DIN EN 12058 | 2015-05
Natursteinprodukte - Bodenplatten und Stufenbeläge - Anforderungen (sinngemäße Auszüge)
4.2.3.1 Das allgemeine Erscheinungsbild des Steins wie Farbe, Struktur, Aderung, Einschlüsse, Kapillaren, u.s.w. muss visuell bestimmt werden
Die Bezugsproben müssen vom Lieferanten in ausreichender Größe (min.0,1 m²) gestellt werden.
4.2.3.2 Bezugsprobe, Sichtprüfung und Annahmekriterien: Die Bezugsproben müssen die spezifischen Merkmale des Gesteins aufweisen.
Die Merkmale müssen für das Gestein als Typisch sein. Sie sind kein Mangel, außer wenn die Merkmale übermäßig stark auftreten und hierdurch der typische Charakter des Gesteins verloren geht.
Zwischen der tatsächlichen Lieferung und den Bezugsproben dürfen natürliche Schwankungen auftreten. Die strenge Gleichförmigkeit wird nicht gefordert.
Auf den Proben muss vermerkt sein der Name und Anschrift des Lieferanten, oder Herstellers, die Gesteinsbezeichnung nach Pkt. 4.2.2Der Vergleich der Produktionsprobe mit der Bezugsprobe muss in einem Abstand von etwa 2 m und bei üblichem Tageslicht durchgeführt werden.
Die sichtbaren Unterschiede bei den Gesteinsmerkmalen müssen dokumentiert werden.
Die Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind nur sinngemäße Auszüge.